Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Die im Rahmen des Auftrags zu liefernde Ware bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur vollständigen Bezahlung. Insbesondere ist ein Einsatz zu Produktivzwecken nicht zulässig. Hierzu zählt auch die Nutzung der Ware gegen Rechnung bzw. Zurverfügungstellung von Dienstleistungen mithilfe der Ware Dritten gegenüber. Ein solcher Einsatz wird als 'de facto' Abnahme gewertet.

  2. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
    Ein Drittel des Auftragswertes wird bei Auftragserteilung fällig.
    Ein weiteres Drittel des Auftragswertes wird bei Lieferung fällig.
    Der restliche Betrag wird bei Abnahme fällig.
    - Die Abnahme erfolgt entweder ausdrücklich. In diesem Fall wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll verfasst und von beiden Seiten unterschrieben.
    - Oder die Abnahme erfolgt 'de facto' am 14. Tag nach dem Beginn des produktiven Einsatzes der gelieferten Ware.

  3. Bei verspäteter Zahlung werden ab dem 31. Tag 1% des Auftragswertes je angefangenem Monat als Verzugszins fällig.

  4. Durch die Abnahme wird die Gewährleistung des Lieferanten in Kraft gesetzt. Ab diesem Termin beginnt die Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.

  5. Eine Gewährleistung erfolgt für die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung zugesicherten Eigenschaften der Ware. Im Rahmen des Auftrages gelieferte Hardware wird in dieser Zeit kostenlos ersetzt, wenn kein Eigenverschulden des Kunden vorliegt (z.B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung usw.). Nach Ablauf von sechs Monaten ist es Aufgabe des Kunden nachzuweisen, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Lieferung den beanstandeten Mangel hatte.

  6. Im Rahmen des Auftrags erstellte Software wird im Zuge der Gewährleistung nachgebessert, eine Rückgabe ist nicht möglich.

  7. Bei einer Stornierung des Auftrags vor Abschluss der Arbeiten wird der anteilige Betrag sofort fällig. Eine Rückvergütung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht.

  8. Eine Auftragserteilung schließt die Anerkennung dieser AGB ein.

  9. Hiervon abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

  10. Sollte ein Absatz oder eine Regelung dieser AGB rechtlich ungültig sein, werden die anderen Absätze oder Regelungen dadurch nicht berührt.

  11. Diese AGB können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung durch den Lieferanten geändert werden.